Feofan Propokovic (1681 – 1726)

Ukrainischer Theologe, welcher in religiösen Fragen der engste Berater des Zaren Peter der Große wurde. Beeindruckt vom Rationalismus - insbesondere von seinen Vertretern Bacon und Descartes – kämpfte er für die Aufklärung des christlichen Glaubens. Feofan war ein erbitterter Gegner des Aberglaubens und eines jeden Irrationalismus. 1718 wurde von Peter I. zum Bischof von Pskov ernannt. 1720 verfasste er das »Geistliche Reglement«, das vom Zaren eigenhändig überarbeitet und 1721 als Gesetz erlassen wurde. Das »Geistliche Reglement« gab der russischen Kirche eine neue, staatliche Grundlage, die ihre Führung eindeutig der weltlichen Macht unterstellte.

Siehe auch Wikipedia

Geistliches Reglement auf hohen Befehl und Verordnung des von Gott gegebenen und mit Weisheit gezierten Herrn Czaaren und Groß-Fürsten Petri des Ersten Kaysers von Gantz Rußland, ec. ec. 1721 (Auswahl)
Von GOttes Gnaden Wir Petrus der Erste, Czaar und Selbsthalter von Gantz Rußland ec. ec.

Indem Wir unter vielen andern, nach Erforderung der Uns von GOtt verliehenen Gewalt, und obliegenden sorgen, um Verbesserung Unserer Nation und anderer Uns unterworffener Lande, auch auf den Geistlichen Stand Unsere Augen wenden, und in selbigem viel Unordnung, und ein grosses Gebrechen in Verrichtung seines Amtes wahrnehmen, empfinden Wir in Unserem Gewissen eine gerechte Furcht, daß Wir vielleicht gegen den Höchsten (woferne Wir, nachdem Wir dessen hülffreiche Hand in Einrichtung so wohl des Militair- als Civil-Standes, so vielfältig gespühret, die Verbesserung des Geistlichen Standes versäumen sollten,) undanckbar scheinen, und ohne Entschuldigung bleiben möchten, wann der gerechte Richter über eine so grosse Uns anvertraute Verwaltung von Uns Red und Antwort fordern wird.

Derohalben haben Wir, nach dem Exempel derer Gottesfürchtigen Regenten, welche vormahls so wohl im alten, als neuen Testamente gelebet, die Sorge wegen besserer Einrichtung des Geistlichen Standes unternommen, und weil Wir hierzu kein besseres Mittel ausfinden können, als eine collegiale Regierung, (sintemahl eine einzelne Person selten von Affecten frey ist, und weil diese Dignität nicht erbet, selbige um so viel mehr negligiret;) So errichten Wir ein Geistliches Collegium, das ist: ein Geistliches collegiales Directorium, welches nachstehendem Reglement zu Folge alle Geistliche Geschäffte in der Kirche von gantz Rußland besorgen soll.

Befehlen demnach allen Unsern getreuen Unterthanen, wes Standes sie seyn mögen, Geistlichen und Weltlichen, dasselbige vor eine wichtige und kräfftige Regierung zu halten, und von derselben in geistlichen Sachen End-Urtheil, Resolution und Entscheidung zu begehren, auch mit desselben Ausspruch sich begnügen zu lassen, und ihrem Befehlen in allem gehorsam zu seyn, bey Vermeidung schwerer Straffe, dergleichen denen, so sich anderen Collegiis widersetzen, oder ungehorsam sind, dictiret ist.

Es lieget aber gedachtem Collegio ob, dieses Reglement künfftighin mit neuen Verordnungen vollständiger zu machen, wie solches verschiedener Sachen unterschiedliche Zufälle erfordern möchten, doch soll solches nicht ohne Unsere Bewilligung geschehen...
Gegeben in S. Petersburg, den 25.Jan. 1721.
Petrus.

Erster Theil,

Was das geistliche Collegium sey, und was man vor wichtige Ursachen habe, eine solche Regierung anzuordnen?

Ein dirigirendes Collegium ist nichts anders, als eine dirigirende Versammlung, wann einige besondere Dinge nicht einer Person alleine, sondern vielen, welche dazu tüchtig, und von der hohen Obrigkeit verordnet sind, zu verwalten, anvertrauet werden...

Dergleichen Versammlungen findet man auch in vielen alten und neuen Regierungen: Und auf eben dieselbe Weise hat der großmächtigste Czaar von gantz Rußland, zum Vortheil des Ihm unterworffenen Vaterlandes, unterschiedliche Collegia, nach dem Unterschied der Geschäfte und Nothdurften des Reichs, im Jahr 1718. höchst weißlich angeordnet.

Indem Er nun, als ein Christlicher Monarch, und Beschützer des rechten Glaubens, und aller guten Ordnungen in der Kirche, auch auf die Mängel des Geistlichen Standes seine Augen gerichtet, und in demselben eine bessere Einrichtung zu treffen gewünschet, hat Er sich auch gefallen lassen, ein geistliches Collegium zu errichten, welches dasjenige, was der Kirche zum Vortheil gereichen könte, fleißig und ohnabläßig beobachten solte, damit alles ordentlich zugehen, und kein unordentliches Wesen einreisse, wie des Apostels Wunsch, oder vielmehr der Wille GOttes selbst ist.

Damit aber niemand in denen Gedancken stehen möge, als ob diese Einrichtung unbequem sey, und daß eine Person besser die geistliche Angelegenheiten einer gantzen Gemeinde besorgen könne, gleichwie ein jeder Bischoff insbesondere die in seiner Dioecese vorfallende Geschäffte verabscheidet, so wollen wir einige wichtige Ursachen voraussetzen, welche klar erweisen, daß eine solche beständige collegiale Verwaltung, gleich einem beständigen Synodo oder Synedrio, viel vollkommener und besser ist, als die Verwaltung, welche einer einzelnen Person anvertrauet wird; sonderlich in einem Monarchischen Reiche, dergleichen Rußland ist.

Dann 1. lässet sich die Wahrheit klärer finden, wenn eine gantze Versammlung sich darüber bespricht, als von einer einzelnen Person...

2. Gleichwie nun bey einer collegialen Regierung die Krafft etwas einzusehen schärfer ist, also haben auch derselben Resolutiones mehr Nachdruck...

3. Dieses hat nun so vielmehr Kraft, wenn ein solches Collegium, so die Regierung führet, unter einem souverainen Monarchen stehet, und von demselben eingesetzet ist...

5. Der gröste Vortheil aber bestehet darinne, daß in einem solchen Collegio keine Affecten, Arglist, und Bestechungen Platz greifen können...

6.
Gleichergestalt hat auch ein Collegium einen freyeren Geist, die Gerechtigkeit zu handhaben...

7. Fener ist auch ein grosser Vortheil, daß man von einer Regierung, so durch eine Versammlung geführet wird, nimmer so viel Lermens und Aufruhr vor das Vaterland zu besorgen hat, als von einem Oberhaupte des geistlichen Standes entstehen kan. Dann der gemeine Mann verstehet den Unterschied der geistlichen und souverainen weltlichen Gewalt nicht, sondern wird durch die grosse Ehre und Würde, so man dem obersten Hirten giebet, von Verwunderung dergestalt eingenommen, daß er dencket, ein solches Oberhaupt sey ein anderer Landes-Herr, in gleicher Würde mit dem Monarchen, oder auch noch grösser, als derselbige; und der geistliche Stand mache eine besondere, und vortrefflichere Monarchie aus. Da nun der gemeine Mann vor sich selbst bereits also zu raisoniren pfleget, was kan nicht daraus entstehen, wann grundlose Discurse herrschsüchtiger Geistlichen dazu kommen, und Feuer an solches Stroh legen?

Durch dergleichen Meinungen werden einfältige Hertzen dergestalt verkehret, daß sie nicht so wohl auf ihren Monarchen, als auf ihren Ober-Hirten in allen Dingen ihre Augen richten. Hören sie dann, daß diese beyde mit einander Streitigkeiten haben, so fallen sie alle mehr dem geistlichen, als dem weltlichen Oberhaupte, wiewohl blindlings und mit höchster Thorheit bey, und unterstehen sich wohl, vor das erstere zu streiten, und zu rebelliren, in der betrüglichen Meinung, daß sie vor GOtt selbst fechten, und ihre Hände nicht verunreinigen, sondern heiligen würden, wann sie selbige zum Blutvergiessen ausstrecketen. Diese des gemeinen Mannes Meinung sehen einige sonst nicht einfältige, aber arglistige Leute hertzlich gerne, und weil sie ihren Herrn im Hertzen hassen, nehmen sie so dann ihre Zeit, um ihre Boßheit auszuüben, wenn der Landes-Herr mit dem Ober-Hirten zerfallen ist, und entblöden sich nicht, unter dem Vorwand eines Eiffers für die Kirche, ihre Hände gegen dem Gesalbten des HErrn auszustrecken, und das einfältige Volck zu einer so gottlosen That, als zum Wercke des HErrn, aufzumuntern. Was solte nun dann nicht geschehen, wann der Hirte selbst mit einer solchen Meinung von sich verblendet ist, und nicht ruhen will? Es ist schwer auszusprechen, wie viel Unglück hieraus zu entstehen pflege. Dieses sind keine blosse Gedancken. Wolte GOtt, daß man jederzeit sich nur begnüget hätte, darüber also zu raisoniren!...

Zweyter Theil,

Begreiffend die unter solche Regierung gehörige Geschäffte.
Allgemeine Geschäffte.
Hier muß man, wie oben bereis angeführet, auf 2. Stücke Achtung geben.

1. Ob alles ordentlich, und nach der Christlichen Religion zugehe, und ob nicht irgendwo etwas geschehe, so mit derselben streitet?

2. Ob eine gnugsame Unterrichtung im Christenthum im Schwange gehe?

Bey dem ersten Stück sind folgende Puncta zu beobachten, als: ...

3.
Muß man auch die Leben der Heiligen nachsehen, ob nicht unter denselbigen einige fälschlich und ohne Grund erdichtete, oder der Christlichen orthodoxen Lehre zuwider lauffende, oder auch unnütze und lächerliche Erzehlungen sich befinden. Dergleichen Mährlein muß man widerlegen und verbiethen, zugleich aber die Falschheit, so sich darinnen findet. anzeigen. Denn es finden sich freylich dergleichen offenbahr lügenhaffte und mit der gesunden Lehre streitende Historien. also zum Exempel, in dem Leben des Euphrosiny von Pleskau, die Disputation von dem zweyfachen singen des Hallelujah, ein offenbar falsches und von einem Taugenicht erdichtetes Werck ist, worinnen, ausser der thörichten Lehre von Verdoppelung des Hallelujah selbst, Sabellanische, Nestorianische, und andere Irthümer mehr, gefunden werden. Und ob auch schon der Autor hierinne aus Unwissenheit gesündiget, so lieget dennoch der geistlichen Regierung ob, dergleichen erdichtete Dinge nicht zu dulden, noch denen Menschen an statt gesunder Speisen, Gifft vorzusetzen, insonderheit weil der gemeine Mann, zwischen recht und linck, keinen Unterscheid zu machen weiß, sondern alles, was er nur in Büchern findet, mit Eifer und Hartnäckigkeit behauptet, und sich daran hält.

4. Insonderheit aber muß man diejenigen Erfindungen sorgfältig untersuchen, welche dem Menschen zu einer schlimmen Praxi führen, und ihm ein betrügliches Mittel, zur Seligkeit zu gelangen, vorbilden, als zum Exempel: Daß man am Freytag nicht arbeiten, sondern denselben feyern müsse, und daß die Poetniza, oder Freytag, sich über diejengien, welche ihren Tag nicht feyern, sehr erzürne, und sie mit schweren Bedrohungen angreiffe: Ingleichen, daß man einige besondere zwölff Feyertage fasten müsse, und solches zwar zur Erlangung vieler geistlicher und leiblicher Güther; Ferner, daß man einige Officia vor andern werth halten solle, als die Messe auf den Tag der Verkündigung Mariä, die Früh-Mette auf Ostern, und die Vesper auf Pfingsten. Diese Puncta werden nur zum Exempel angeführet, wiewohl sie sonsten wenigen und zwar nur einfältigen Leuten ankleben...

5. Möchten sich auch vielleicht einige untaugliche und wohl gar schädliche Ceremonien finden … Dann diese und andere dergleichen Dinge, wo sich dieselbe finden, verführen das Volck zu einer offenbaren und schändlichen Abgötterey.

6. Muß man gleichfalls die Reliquien der Heiligen examiniren, wann sich deren einige an einem oder andern Orte hervor thun solten, an welchen man zu zweifflen Ursach hätte; dann hierinnen wird viel Schelmerey getrieben...

Jedoch, es ist unnöthig allen dergleichen Unfug hier zu erzehlen. Mit einem Wort: Was nur Aberglaube genennt werden kan, das ist, was überflüßig, zur Seeligkeit nicht dienlich, und nur von Heuchlern ihres Vortheils wegen erdacht ist, das gemeine Volck bethöret, und gleich dem Treeib-Schnee verhindert, den geraden Weg der Warheit zu gehen; Alles solches gehöret unter diese Obsicht, als ein allgemeines Ubel, indem es sich in allen Ständen findet. Obiges aber wird nur Exempelsweise angeführet, damit man diese und dergleichen Dinge verhüten könne.

Und dieses ist die erste Art der allgemeinen Geschäffte. Die andere Art der allgemeinen Geschäffte ist, wie oben bereits gemeldet, daß man fleißig Achtung geben müsse, ob wir auch gnugsamen Unterricht zur Besserung im Christenthum unter uns haben?...

Schulen, und die darinne befindliche Lehrer und Lernende, wie auch die Prediger an denen Kirchen.

Es ist weltkündig, wie schwach und unvollkommen die Rußische Armeé gewesen, so lange sie keine regulirte Disciplin gehabt, und wie unvergleichlich hingegen derselben Stärcke zugenommen, und über Verhoffen groß und formidable worden, so bald unser Großmächtigster Monarch, Ihro Czaar. Maj. Petrus 1. dieselbige auf einen trefflich regulirten Fuß gesetzet. Eben also ist es mit der Architectur, Medicin, Politischen Regierungen, und allen andern Geschäfften ergangen.

So vielmehr aber hat es mit der Regierung der Kirche eine gleiche Bewandtniß. Wann kein Licht der Lehre vorhanden, so kan die Kirche nicht wohl regieret werden, und ist unmöglich, daß nicht Unordnungen, und allerhand lächerlicher Aberglaube, ja gar Spaltungen, und die allernärrischesten Ketzereyen daraus entstehen solten.

Es lautet sehr albern, wann einige sagen, die Gelehrsamkeit sey Schuld an denen Ketzereyen, dann zu geschweigen der alten Ketzer, welche aus einer mit Hochmuth verknüpfften Dummheit, und nicht aus übriger Wissenschafft in Irrthümer verfallen.., sind auch die Rußischen Schismatici nicht anders, als aus Ungeschliffenheit und Unwissenheit so närrisch rasend worden. Und ob auch wohl je zuweilen gelehrte Leute Uhrhebere der Ketzereyen werden, dergleichen Arius, Nestorjus, und einige andere gewesen, so hat sich doch ihre Ketzerey nicht aus ihrer Gelehrsamkeit, sondern aus Mangel des Verstandes in der Heil. Schriftt entsponnen, ist aber nachgehends durch ihre Boßheit und Hoffarth zum Wachsthum gekommen, und stärcker worden, indem diese Laster ihnen nicht zugelassen, ihre alberne Meinungen abzulegen, ob sie auch schon in ihren Gewissen von der Warheit überzeuget gewesen. Ob sie nun wohl durch ihre Gelehrsamkeit die Krafft bekommen, Sophisimata zu schmieden, so würde doch derjenige, welcher solches Ubel schlechterdings der Gelehrsamkeit zuschreiben wolte, ebenfalß sagen müssen, daß, wann ein Arzt jemanden vergiebet, die Artzeney-Kunst daran Schuld habe. Wann aber ein disciplinirter Soldate seinen Feind mit Verstand und Hertzhafftigkeit schläget, so rühret solches von der Kriegs-Disciplin her. Sehen wir nun durch die Historie, als ein Fern-Glaß, auf die vergangene Zeiten, so finden wir, daß in denen finstern Seculis alles viel schlimmer gestanden, als in denenjenigen, welche durch das Licht der Wissenschafften erleuchtet gewesen.

Biß in das vierte Seculum haben sich die Bischöffe nicht dergestalt aufblasen dürffen, wie sie hernach gethan, sonderlich der Constantinopolitanische und Römische. Dann damahls stunden die Wissenschafften im Flor, woran es nachgehends sehr fehlete. Und wann auch die Gelehrsamkeit der Christlichen Kirchen oder dem Reiche schädlich wäre, so würden gewiß die besten Christen nicht selbst studiret, sondern vielmehr andern das Studiren verbothen haben. Wir sehen aber im Gegentheil, daß alle unsere alte Kirchen-Lehrer nicht allein in der Heil. Schrifft, sondern auch in der auswärtigen Philosophie sich informiren lassen, und die berühmtesten Säulen der Kirche, vieler andern zu geschweigen, haben die auswärtige Studia vertheidiget, als zum Exempel der grosse Basilius in seiner Rede an die studirende Jugend, Chrysostomus in seinen Büchern vom Mönchen-Stande, Gregorius Theologus in seinen Reden gegen Julianum Apostatam. Man hätte von dieser Materie vieles zu erinnern, wenn selbige der eigentliche Endzweck unseres Discurses wäre.

Dann eine gute und gründliche Unterweisung ist zu vielen Dingen nütze, so wohl im gemeinen Wesen, als in der Kirche, indem sie eine Wurtzel, Saamen und Grund vieles Guten ist. Nur muß wohl darauf gesehen werden, daß dieselbe Unterweisung gut und gründlich sey...

Es ist aber zu wissen, daß von dem 6. biß in das 15. Seculum, und also bey nahe 900. Jahre in gantz Europa fast alle Wissenschafften sehr schlecht und voller Mängel gewesen, so daß man auch bey denen besten Autoribus, welche um diese Zeit geschrieben haben, zwar eine grosse Schärffe des Verstandes, aber wenig Klarheit findet. Nach dem 1400. Jahre aber thaten sich viele curieuse Leute hervor, und fundt man also auch gelehrtere Professores: Daher dann nach und nach viele Academien in grossen und fast grössern Flor kommen, als die alten zur Augusti Zeiten gewesen. Jedennoch blieben auch viele Schulen in der vorigen Finsterniß stecken, so daß in denselben die Rhetorica, Philosophie und andere Wissenschafften nur leere Nahmen ohne Wesen sind. Die Ursachen davon sind vielfältig, welche hier der Kürtze wegen mit Stillschweigen übergangen werden.

Diejenigen nun, welche sich diesen Hirn-Gespensten und betrüglichen Wissenschafften ergeben, sind tümmer, als die, so gar nicht studiret haben; Denn weil sie in den Gedancken stehen, daß sie vollkommen sind, und alles, was man nur wissen kan, begriffen haben, so dencken sie nicht daran, daß sie etwas lesen oder mehr lernen wollen. Dahingegen ein Mensch, welcher wohl studiret hat, niemahls mit seiner Gelehrsamkeit zu frieden ist, und nicht aufhöret zu lernen, wann er auch Methusalems Jahre erreichete.

Hierbey ist das allerschlimmste, daß dergleichen superficielle Gelehrte nicht allein unnütze, sondern auch ihren Freunden, dem Vaterland und der Kirche sehr schädlich sind; Vor Hohen demüthigen sie sich über die massen, jedoch aus böser List, um dadurch ihre Gnade zu erwerben, und ein Ehren-Amt zu erschnappen. Gleiches Standes Leute hassen sie, und wenn je¬mand wegen seiner Gelehrsamkeit gerühmet wird, so suchen sie ihn bey denen Grossen, und vor dem Volcke durch zu hecheln, und zu schmähen. Weil sie sich zu grossen Dingen Hoffnung machen, so sind sie zu Meutereyen geneigt; Wenn sie theologisiren, ist es unmöglich, daß sie nicht in Ketzereyen verfallen, weil sie aus Unwissenheit sich im Reden leicht vergehen, und um dieselbe nicht an den Tag zu legen, ihre einmahl avancirte Meinung niemahls widerruffen wollen. Dahingegen unter verständigen Leuten die Regul fest gehalten wird: Sapientis esse, mutare sententiam.

Dieses hat man voraus zu setzen vor gut gefunden, damit, wann Ihro Czaar. Maj. eine Academie errichten wolten, das Geistliche Collegium in Erwegung ziehen könne, was vor Lehrer es darzu bestellen, und was vor eine Lehr-Art zu führen, es ihnen anbefehlen wolle, damit Sr. Czaar. Maj. Kosten nicht vergebens angewendet, und an statt des verhoffeten Nutzens ein Auslachens-würdiger Schade daraus gespühret werden möge.

Um aber hierinne vorsichtig und verständig zu verfahren, werden folgende Regeln nicht undienlich seyn.

1. Hat man zum Anfang nicht viel Lehrmeisters von nöthen, sondern im ersten Jahre sind ein oder zwey hinlänglich, um die Grammatica, oder Regul-mäßige Wissenschafft der Griechischen und Lateinischen Sprache, oder auch beyde Sprachen zugleich zu dociren.

2. Im andern, dritten und folgenden Jahren schreitet man zu höhern Wissenschafften, leget aber auch die erste wegen der neu ankommenden Schüler nicht gäntzlich an die Seite, und deßwegen nimmt man mehr Lehrmeister an.

3. Muß man auf allerhand Art erforschen, wie weit der Candidatus des Lehr-Amts in der Schule in seinen Wissenschafften bewandert ist. Zum Exempel: Will man wissen, ob jemand der Lateinischen Sprache recht kundig ist, so lasse man ihn eine Rußische Composition ins Lateinische, und eine Passage aus einem in der Lateinischen Sprache berühmten Autore ins Rußische übersetzen, und seine Arbeit durch gelehrte Leute examiniren und censuriren; Alsdann wird sich bald zeigen, ob er in seinem Werck vollkommen, oder mittelmäßig, oder weniger als mittelmäßig sey, oder gar nichts verstehe. Andere Wissenschafften haben ihre besondere Proben, welche à part beschrieben werden können.

4. Falls der Candidatus in der verlangen Wissenschafft nicht gnugsam geübet wäre, man könte aber sehen, daß er einen scharffen Verstand hat, so ist es ein Zeichen, daß er entweder Faulheits wegen, oder auch wegen schlechter Information nicht weiter kommen können. Dergleichen Leuten soll man aufgeben, sich selbst ein halb Jahr oder ein Jahr lang in solchen Autoribus, welche die Sache wohl verstanden, annoch zu üben. Doch geschiehet solches nur alsdann, wann es an Leuten fehlet: Besser aber ists, sich auf solche nicht zu verlassen.

5. Wenn man nun gute Lehrmeister bestellet, muß man ihnen anbefehlen, ihren Schülern gleich Anfangs kurtz und deutlich zu eröffnen, was die Scienz, so man tractire, als die Grammatica, Rhetorica, Logica und dergleichen, auf sich habe, und was man dadurch zu erlangen gedencke, damit die Schüler das Ufer, wohin sie reisen sollen, sehen, und mehr Lust bekommen, auch ihren täglichen Wachsthum und Gebrechen anmercken können.

6.
Muß man zu jeder Wissenschafft die besten und auf berühmten Academien approbirte Autores aussuchen, wie zum Exempel in Pariß auf Befehl des Königs Ludovici XIV. die Lateinische Grammatica so kurtz und vollständig abgefasset worden, daß ein guter Kopff sich Rechnung machen kan, selbige Sprache in einem Jahre vollkommen zu erlernen, wohin es bey uns in fünff oder sechs Jahren selten gebracht wird, welches daraus zu ersehen, daß ein Student, wenn er aus der Theologie oder Philosophie kommt, nicht einmahl aus dem mittelmäßigen Lateinischen Stylo etwas übersetzen kan. Derowegen soll man, wie gesagt, die besten Autores von der Grammactica, Rhetorica und andern Wissenschafften auslesen; und sie in der Academie einführen, mit Befehl, sich dieser und keiner andern Handleitung zu bedienen.

7. Bey der Theologie insonderheit muß befohlen werden, die Haupt-Dogmata unsers Glaubens und das Gesetz GOttes zu dociren; Daher muß der Lehrer die Heil. Schrifft fleißig lesen, und die Reguln lernen, wie er derselben Krafft und Auslegung recht begreiffen könne, auch zu dem Ende alle Glaubens-Puncte mit Zeugnissen aus der Heil. Schrift bestärcken. Damit er sich hierinne desto besser helffen könne, muß er auch der Heil. Väter Schrifften fleißig aufschlagen, und zwar solche. welche die Glaubens-Lehren wegen der in der Kirche entstandenen Streitigkeiten gegen die Ketzer sorgfältig erklären. Dann es haben unter denen alten Kirchen-Lehrern viele von denen Dogmatibus, der eine von einem, und der andere von dem andern Dogmate geschrieben...

Uber dieses sind ihm auch die Handlungen und Unterredungen der General- und Provincial-Concilien sehr nützlich, und aus dergleichen Lehrern nebst der Heil. Schrifft kan man eine gründliche theologische Wissenschafft schöpffen. Ob auch wohl ein Professor der Theologie aus neuen Lehrern von andern Religionen sich zu helfen suchen mag, so muß er sie doch nicht zu Lehrmeistern annehmen, noch sich auf ihr Vorgeben verlassen, sondern sich nur ihrer Anweisung bedienen, was nehmlich vor Argumenta aus der Schrifft und denen Kirchen-Lehrern sie brauchen, sonderlich in denen Lehr-Sätzen, in welchen sie mit uns einerley Meinung führen. Jedennoch muß er auch ihren Argumenten nicht leichtlich glauben, sondern untersuchen, ob sich auch dasjenige, was sie vorgeben, in der Schrifft und denen Patribus befinde, und denselbigen Verstand haben, in welchem sie es anführen; Dann diese Herren lügen öffters, und bringen gantz falsche Dinge auf die Bahn, zum öfftern verdrehen sie auch einen sonst richtigen Text: Ich habe vor dich gebethen, daß dein Glaube nicht aufhöre. Dieses ist allein von der Person Petri gesprochen: Zum Exempel wollen wir hier nur allein die Worte des Herrn an Petrum anführen: Ich habe vor dich gebethen, daß dein Glaube nicht aufhöre. Dieses ist allein von der Person Petri gesprochen: Die Lateiner aber ziehen es auf ihren Pabst, und folgern dahero, daß derselbe im Glauben nicht irren könte, wann er auch gleich wolte. Ein Lehrer der Theologie muß also nicht aus fremden Vorgeben, sondern aus seinem eigenen Erkänntnißlehren, zuweiln auch bey gelegener Zeit es seinen Schülern in denen Büchern selbst zeigen, damit auch dieselbigen von seiner Lehre überzeuget werden, und keinen Zweiffel haben, ob ihr Lehrer ihnen Warheit oder Lügen vortrage?

8. Bey Gelegenheit und aus Veranlassung des ietzt gegebenen Raths wird erinnert, daß bey denen Schulen eine hinlängliche Bibliothec seyn müsse. Dann eine Academie ohne Bibliothec ist gleichsam entseelet. Man kan aber eine zureichende Bibliothec vor zwey tausend Rubel anschaffen.

Denen Lehrern stehet frey, die Bibliothec alle Tage und Stunden zu gebrauchen, nur, daß sie die Bücher nicht in ihren Stuben herum schleppen, sondern in dem Cabinet der Bibliothec lesen. Vor die Schüler aber und andere Liebhabere wird dieselbe nur zu gewissen Stunden eröffnet. Welche nun die Sprache können, sind gehalten, gewisse Tage und Stunden par Devoir die Bibliothec zu besuchen, an andern Tagen aber mögen sie nach ihrem Belieben in denen gesetzten Stunden hinein gehen; Anbey soll der Lehrer einen jeden seiner Untergebenen fragen, was vor einen Autorem er lese, und was er darinne gelesen, oder daraus excerpiret habe? ihm auch erklähren, wo er etwas nicht verstehet. Dieses ist eine sehr nützliche Sache, und machet einen Jüngling bald zu einen andern Menschen, ob er auch wohl vorher ungeschliffen gewesen wäre...

Von denen Mönchen.

Insonderheit ist der Kloster-Stand, welcher vor Alters dem gantzen Christenthum gleichsam ein Spiegel und Exempel der Busse und Besserung war, zu diesen Zeiten in viele Unordnung verfallen: Und dienen zu dessen Verbesserung folgende Reguln.

Wie die Mönche leben sollen?

17. Viermahl im Jahr, nemlich auf die vier Fasten, ist ein jeder Mönch verpflichtet, zu beichten, und zu communiciren. Es wäre solches auch wohl noch öffter nöthig, weil der Wandel dadurch vollkommener wird. Es haben auch in der ersten Kirchen alle Christen öffters communiciret, und ist die Messe niemahls ohne Communicanten gewesen: Wie wir solches noch jetzo aus denen dabey gebräuchlichen Worten: Das Heilige denen Heiligen: item, in der Furcht GOttes und Glaubens tretet herzu, ec. abnehmen können, und der heilige Chrysostomus straffet diejenigen hart, welche die Communion versäumen.

18. Die Vorgesetzten der Klöster sollen die Mönche niemahls müßig gehen lassen, sondern ihnen allezeit eine Arbeit aufgeben. Es wäre auch gut, wenn man allerhand Handwercke, als das Tischer-Handwerck; Bilder mahlen, und was sonst dem Kloster-Stande nicht zuwider ist, einführte, die Nonnen aber spinnen, nehen, und Spitzenwürcken, ec. liesse.

19. Ausser denen Vorgesetzten der Klöster, und denen veralteten Mönchen, soll niemand im Kloster einen einigen Diener, auch die Vorgesetzten denn nicht mehr halten, als nöthig ist. Wegen derer Alten und Krancken aber sollen ordentliche Krancken-Stuben errichtet, und nach Proportion mit Dienern versehen werden...

22. Kein Mönch soll einige dem Kloster zugehörige Sachen, es sey Speise, oder andere Waaren, ob sie ihm schon zugetheilet wären, weder auf den Strassen in der Stadt, noch im Kloster, noch irgends an einem andern Orthe verkauffen. Denn dieses ist eine schändliche und überaus schimpffliche Sache...

25. Essen, Trincken und Kleidung sollen alle einer wie der andere haben. Dann sonsten würde sich ein jeder aufs Stehlen legen, damit er sich dafür überflüßige Speise, Tranck und Kleidung anschaffen könne. Jedoch soll man in der Kleidung zwischen denen Altar-Bedienten und Layen-Brüdern einigen Unterscheid machen.

26. Niemand hat Macht, etwas aus dem Kloster wegzugeben, ausser dem Vorgesetzten. Aber auch derselbe muß es denen ältesten Brüdern melden, und niederschreiben, wenn und warum er es weggebe? Dann sonsten würde sich ein jeder bemühen, das Kloster-Guth seinen Verwandten und Freunden unverschämt auszutheilen. Solchergestalt aber verhüten wir die Sünde und unnütze Kosten, und können an statt zwantzig Brüder, dreyßig ernehren.

27. In denen Klöstern muß, nach den Canonibus der heiligen Väter, ein gemeinschafftliches Leben geführet werden. Dann sonsten würde ein jeder, was er nöthig hat, besonders verschleppen.

28. Alle Einkünffte aus denen Kloster-Güthern, und was von gottesfürchtigen Leuten gegeben wird, wie auch die Kirchen-Gefälle, sollen an einem besondern dazu bestimmten Orth zusammen gebracht, und daraus, was zu des Klosters, der Kirche, und der Brüder Nothdurfft erfodert wird, verordnet werden. Dann anders wird dem Geld-Geitz nicht abgeholffen, welcher aus Begierde, zu höhern Würden zu gelangen, entstehet, und denen Klöstern den Untergang, denen Verwandten aber Reichthümer zuziehet. Daher es dann auch geschiehet, daß unwürdige die Würde eines Diaconi oder Priesters, und Stuffen-Weise auch die höheren geistlichen Ehren-Aemter an sich ziehen, und immer einer dem andern vorzukommen trachtet.

29. Niemand soll im Kloster fremdes Geld und Güther, Bücher ausgenommen, bey sich haben, denn daraus entstehet Hoffart und Ausübung der Wollüste, welcherwegen viele ins Kloster gehen, ob sie schon den Schein annehmen, daß sie ihr Fleisch creutzigen wollen. Wann man nun dergleichen Güther heimlich oder öffentlich findet, so sollen dieselbige zum Profit des Klosters conficiret werden...

31. Kein Mönch soll, ausser gemeiner Nothwendigkeiten, aus dem Kloster in Städte und Dörffer gehen. Diejenigen aber, welche man nothwendig dahin senden muß, sollen von der gesamten Brüderschafft dazu erwehlet, und nicht ohne Paß von dem Vorgesetzten abgelassen werden...

35. In allen Klöstern muß man die Mönche unterweisen, daß sie nicht allein lesen, sondern auch verstehen lernen. Hiezu muß man eine besondere Zelle verordnen, und einige auserlesene Mönche dabey bestellen, welche den Verstand der Göttl. Schrifft inne haben: und die also unterrichtet worden, soll man zu der Priesterlichen und andern hohen Würden, wozu sie tüchtig sind, erwehlen.

36. Kein Mönch soll in seiner Zelle einige Schreiben, oder Auszüge aus Büchern, oder schrifftliche Bedencken, ohne be¬sondere Erlaubniß seines Vorgesetzten, bey harter Leibes-Straffe, abfassen. Er darff auch ohne seines Vorgesetzten Vergünstigung keine Brieffe annehmen, noch, Laut geist- und weltlicher Rechte, Dinte und Pappier in seiner Zelle halten, ausser denjenigen, welchen solches zum allgemeinen geistlichen Nutzen von ihrem Vorgesetzten erlaubet wird. Hierauf muß bey denen Mönchen sehr fleißig Achtung gegeben werden, weil nichts der Mönche stilles Leben so sehr unterbricht, als ihre unnütze und thörichte Schreiben. Fals aber ein Bruder unumgänglich nöthig hätte zu schreiben, so soll er solches im Eß-Saal aus dem gemeinen Dintefaß, und auf gemeines Pappier, verrichten, und solches zwar mit besonderer Bewilligung seines Vorgesetzten; eigenmächtig aber soll er sich dergleichen bey harter Straffe nicht unterstehen...

Von denen Klöstern.
44. Keinem Mönche soll erlaubet seyn, Einsiedeleyen zu bauen. Dann dieses thun viele nur, um desto mehr Freyheit zu haben, und damit sie, von aller Aufsicht entfernet, nach ihrem Gefallen leben, und von denen zu Erbauung einer solchen Einsiedeley sammlenden Geldern profitiren können. Diese Leute verlieren dabey in geistlichen Dingen einen grossen Vortheil. Denn sie haben niemanden, den sie in solchen Sachen um Rath fragen, oder von dem sie einige Auflösung zweiffelhaffter Gedancken und Gewissens-Fälle nehmen könten; sie sehen kein Exempel der Kloster-Bemühung vor sich, und was das meiste, wenn sie in einer solchen Einöde des Todes Stunde überraschet, so ist niemand, der ihnen in der Kranckheit zur Hand gehet, niemand, der sie tröstet und unterrichtet, niemand, der ihnen gegen die Furcht, so zur Verzweiffelung führet, einen Muth einspricht. Die Absonderungen der alten Väter können uns darinnen nicht zum Exempel dienen. Denn es waren solche in der Christlichen Gottes-Gelahrtheit wohl unterrichtete Männer, und von grossen Verstand und Erfahrung... Einem unerfahrnen Menschen aber ist eine solche Lebens-Art gefährlich, und kan er dabey leicht seine Seele ins Verderben stürtzen. Zudem können hier in Rußland wegen der kalten Lufft keine rechte Einsiedeleyen seyn. Denn in den Wüsten von Balestina, und andern warmen Ländern, findet man Früchte genug, um sich davon zu unterhalten, und kan sich also jemand gantz und gar von der Welt absondern. Hier aber kan man des Ackerbaus, der Fischereyen und der Gärten nicht entbehren, welches dann verhindert, daß die Einsiedeley nicht verborgen und abgesondert seyn kan.

45. Die Klöster, in welchen wenig Brüder sind, müssen in eines zusammen gezogen, und selbiges mit so viel Brüdern besetzt werden, als darinnen Unterhalt haben können. Jedoch müssen derselbigen zum allerwenigsten dreyßig seyn, um den Gottesdienst desto besser abzuwarten. Denn, wann derer Brüder zu wenig sind, so können sie den täglichen Gottesdienst, und die zum gemeinschafftlichen Leben gehörige Arbeit, ohnmüglich behörig versehen: Daher dann dergleichen Klöster gantz ohne Gottesdienst bleiben, als ob sie wüste wären. ... Wann dieses also geschiehet, so wird gewiß in allen Kirchen, (deren in jedem Kloster nicht mehr als drey seyn sollen, als die Haupt-Kirche, die Tafel-Kirche, und die Krancken-Kirche,) der tägliche Gottesdienst, wie auch das gemeinschafftliche Leben, und aller klösterlicher Wohlstand, wegen Anwachses der Brüder, desto mehr blühen, die zu Pfarr-Kirchen verwandelte aber von denen ordentlichen Priestern desto besser versehen werden...

Von denen Vorgesetzten der Klöster.
49. Zu denen geistlichen Praelaturen müssen Männer erwehlet werden, welche von guten Sitten, im Kloster-Leben erfahren, ohne Tadel und bereits geprüfet sind, die den Verstand der Schrift und der Kloster-Satzungen wohl inne haben, damit sie sich des Heyls ihrer Brüder befleißigen, und nicht nur auf Erbauung der Mauren und Sammlung grosser Schätze sehen, sondern ihrer Verwaltung wachsam und vorsichtig, ihrem Beruff gemäß, vorstehen...

Diesen Zusatz zu dem Geistlichen Reglement haben Ihro Kayserl. Majest. selbsten, in eigener hohen Person, in denen letzten Tagen des Aprilis, und ersten des May-Monaths dieses l722sten Jahres, anzuhören, und eigenhändig zu verbessern beliebet, und alles Obgesetzte approbiret, auch zu drucken und zu publiciren befohlen. S.246ff.
Aus: Lust an der Erkenntnis, Russisches Christentum, Ein Lesebuch, Herausgegeben und eingeleitet von Ingeborg Fleischhauer Serie Piper SP 866